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   OLG Karlsruhe, 13.05.2016 - 9 U 19/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,30461
OLG Karlsruhe, 13.05.2016 - 9 U 19/15 (https://dejure.org/2016,30461)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13.05.2016 - 9 U 19/15 (https://dejure.org/2016,30461)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13. Mai 2016 - 9 U 19/15 (https://dejure.org/2016,30461)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche eines Rechtsanwalts aufgrund der Erbringung sogenannter Outplacement-Dienstleistungen

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 134 BGB, § 611 BGB, § 45 Abs 2 Nr 2 BRAO
    Outplacement-Beratung durch den Rechtsanwalt: Wirksamkeit trotz vorausgegangener arbeitsgerichtlicher Vertretung

  • BRAK-Mitteilungen

    Zulässige Outplacement-Beratung durch einen Rechtsanwalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 134; BRAO § 45 Abs. 2 Ziff. 2
    Outplacement-Beratung durch den Rechtsanwalt

  • rechtsportal.de

    BGB § 134 ; BRAO § 45 Abs. 2 Ziff. 2
    Ansprüche eines Rechtsanwalts aufgrund der Erbringung sogenannter Outplacement-Dienstleistungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rechtsanwalt darf Outplacement-Dienstleistungen erbringen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Neues Betätigungsfeld für Arbeitsrechtler - Outplacement-Beratung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Rechtsanwalt darf vergütungspflichtige Outplacement-Dienstleistungen erbringen

  • arbrb.de (Kurzinformation)

    Outplacement-Beratung als Tätigkeitsfeld für Rechtsanwälte

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2016, 1296
  • NZA-RR 2016, 601
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.10.2010 - IX ZR 48/10

    Anwaltliches Berufsrecht: Nichtigkeit des Anwaltsvertrages bei Vertretung eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.05.2016 - 9 U 19/15
    Es soll kein Widerstreit bestehen zwischen den Interessen des Mandanten und den Interessen Dritter, welche der Anwalt nach Beendigung eines Mandats in einer nicht-anwaltlichen Tätigkeit zu vertreten hat (vgl. Bormann a.a.O.; OLG Köln, NJW-RR 2008, 933; BGH, NJW 2011, 373).
  • OLG Köln, 20.12.2007 - 18 U 214/06

    Rechtsanwalt; Geschäftsführer; Unvereinbarkeit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.05.2016 - 9 U 19/15
    Es soll kein Widerstreit bestehen zwischen den Interessen des Mandanten und den Interessen Dritter, welche der Anwalt nach Beendigung eines Mandats in einer nicht-anwaltlichen Tätigkeit zu vertreten hat (vgl. Bormann a.a.O.; OLG Köln, NJW-RR 2008, 933; BGH, NJW 2011, 373).
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